Rechtliches & Service

Rechtliche Notwendigkeiten für das Betreiben einer Webseite

Wer braucht ein Impressum?
Nach dem Telemediengesetz sind alle Betreiber einer Website verpflichtet ein Impressum zu führen, deren Website geschäftlichen Zwecken dient. Das heißt, jeder der Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, muß gegenüber den Nutzern seine Identität offen legen. Die Impressumspflicht trifft in erster Linie Online-Shops und Webseiten auf denen Dienstleistungen angeboten werden.
Ausschließlich privat genutzte Webauftritte benötigen kein Impressum, so lange mit ihnen kein Umsatz erwirtschaftet wird.
Dies ergibt sich aus der sogenannten Impressumspflicht nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

Was ist ein Impressum?
Ein Impressum auf einer Website zeigt dem Nutzer ausführliche Informationen zum Betreiber der Website und ermöglicht so eine erste Einschätzung der Seriösität.
Welche Informationen dargestellt werden müssen, ist detailliert durch den §5 im Telemediengesetz (TMG) geregelt.

 

Erforderliche Angaben im Impressum sind:
Aufgeführt sein muss eine ladungsfähige Anschrift (Details siehe TMG).
Der ausgeschriebene Vor- und Nachname des Anbieters, sowie Straße, Hausnummer, PLZ, Ort.

Die Angabe eines Postfaches ist nicht ausreichend. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) und Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist die Angabe der Firmenbezeichnung, die Rechtsformbezeichnung sowie mindestens ein ausgeschriebener Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten notwendig.

Informationen zur Kontaktaufnahme sind: E-Mail Adresse, Telefonnummer und falls vorhanden eine Faxnummer.

Angaben zum Vertretungsberechtigten:
Wird der Dienst von einer juristischen Person angeboten, so muss Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten enthalten sein.

Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde:
Werden Webangebote im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht, die der behördlichen Zulassung bedarf, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden. Ist ein Anbieter im Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen, so muss er den Eintrag und die entsprechende Registernummer aufführen.

Angabe der Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer:
Alle Anbieter, die eine Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer besitzen, müssen diese auch angeben.

Pflichtangaben der reglementierten Berufe (Freiberufler):
Hierbei handelt es sich neben den klassischen Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Augenoptikern auch um geschützte Berufstitel.
Dazu gehören z.B. Ingenieure, Architekten und fast alle Heilhilfsberufe sowie beispielsweise Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Logopäden.
Am einfachsten kann hier durch einen Link auf die entsprechende Website vorgenommen werden.

Online-Anbieter müssen erklären, ob sie an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen. Falls sie das tun, müssen sie die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle aufführen.

Wo muss das Impressum auf der Website platziert werden?
Das Impressum muss auf einer Webseite leicht zu finden sein und darf nicht tief verschachtelt im Kleingedruckten "versteckt" sein.

Was passiert wenn sie gegen die Impressumspflicht verstoßen?
Verstöße gegen die Impressumspflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit (OWiG) dar und können bis zu 50.000 Euro Bußgeld zur Folge haben.
Ein unvollständiges Impressum kann einen Wettbewerbsverstoß gewertet werden, der zu kostenintensiven Abmahnungen führen kann.

 

Datenschutzerkärungen auf Webseiten:

Jede Website muss eine Datenschutzerklärung aufweisen – auch private!
Die Datenschutzerkärung muss den Besucher einer Website darüber aufklären welche Daten erhoben werden und wie diese verarbeitet werden. Zu diesen Daten gehören nicht nur persönliche Angaben wie Name oder E-Mailadresse sondern auch die Daten, die beispielsweise durch diverse Trackingtools gesammelt werden.

Explizite und detaillierte Angaben zur Nutzung dieser Dienste auf Ihrer Website muss die Datenschutzerklärung also beinhaten.
Wenn die Datenschutzerkärung fehlt, können Ihnen Abmahnkosten von ca. 100 bis 200 Euro in Rechnung gestellt werden.